Eigene Aufnahmen 15. Oktober 2012 von

Persönlichkeitsrecht bei Videos

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Videos zu drehen und zu schneiden ist heute fast jedem möglich. Selbst Handys verfügen häufig über HD-fähige Kameras und einfache Videoeditoren. Die Möglichkeiten der Technik führen wie so oft zu rechtlichen Komplexitäten.

Ein Video selbst zu drehen, ist zunächst kein Problem. Will man es aber online stellen – zum Beispiel auf einer Videoplattform – müssen gewisse Regeln eingehalten werden. Neben dem Urheberrecht, bei dem es um die Frage geht, ob man fremde Werke in das Video integrieren darf (etwa eine musikalische Untermalung), spielen Persönlichkeitsrechte eine wichtige Rolle.

Das Recht am eigenen Bild

Grundsätzlich hat jeder Mensch das uneingeschränkte Recht, gefragt zu werden, bevor Fotos oder auch Videoaufnahmen von ihm veröffentlicht werden. Wer also ein Video macht und es veröffentlichen will, muss Personen, die hierauf zu sehen sind, grundsätzlich um Erlaubnis fragen. Das Recht am eigenen Bild gilt unabhängig davon, ob die Videos ins Netz gestellt oder im Fernsehen gezeigt werden. Auch die Cloud macht da keine Ausnahme: Wer Personenabbildungen von anderen Menschen über Videoplattformen oder Cloud-Speicherdienste öffentlich zugänglich machen will, muss die Abgebildeten grundsätzlich vorher fragen. Man spricht von einem Erlaubnisvorbehalt.

Speichern versus Zugänglichmachen

Ob man eine Erlaubnis von den im Video gezeigten Personen braucht, hängt davon ab, wem man es zeigt oder zugänglich macht. Das Video zu drehen, ist rechtlich betrachtet zunächst in der Regel kein Problem. Ebenfalls unproblematisch ist es, es sich nur im privaten Kreis anzusehen oder es anderen Personen aus dem privaten Kreis zugänglich zu machen. Das Recht am eigenen Bild greift erst ein, sobald Personenabbildungen außerhalb des privaten Umfelds gezeigt oder geteilt werden, also zum Beispiel über eine Videoplattform jedem Nutzer zugänglich gemacht wird.

Videoabende im Freundes- oder Familienkreis sind damit erlaubt. Auch das Speichern im Netz, wie zum Beispiel auf einer Videoplattform, ist an sich nicht zu beanstanden. Letzteres gilt jedoch nur, sofern der Account oder Ordner, in dem das Video liegt, nur eingeschränkt zugänglich ist. Kann ich auf meine Videos nur selbst zugreifen, entsteht kein rechtliches Problem. Gleiches gilt, wenn ich über die technischen Einstellungen ermögliche, dass einige ausgewählte Personen aus meinem persönlichen Kreis (Verwandte, Freunde, enge Bekannte) hierauf zugreifen.

In dem Moment, in denen die Videos jedoch ohne Zugriffsbeschränkungen (öffentlich) zugänglich gemacht werden, benötigt man die Zustimmung aller abgebildeten Personen. Insofern bietet es sich aus rechtlicher Sicht generell an, seine Videos nicht „in aller Öffentlichkeit“ zugänglich zu machen, sondern nur mit persönlich verbundenen Personen zu teilen.

Ausnahmen vom Zustimmungsvorbehalt

Von dieser Regel gibt es nur wenige Ausnahmen, wie zum Beispiel für berühmte Persönlichkeiten aus der Politik, dem Sport oder der Unterhaltungsbranche (Stars) oder für Personen als Beiwerk. Welche dies sind, wird im Übersichtstext zu Persönlichkeitsrechten (Link am Ende dieses Textes) beschrieben.

Zustimmung einholen

Persönlichkeitsrechtliche Einwilligungen für Bildveröffentlichungen unterliegen keinen formalen Anforderungen. Das heißt, dass sie nicht unbedingt schriftlich abgegeben werden müssen. Es reicht eine mündliche Zusage oder sogar eine implizite Einwilligung.

Kündigt man zum Beispiel vor einer Party an, dass man vorhat, ein Partyvideo zu drehen, um es dann auf einer Videoplattform uneingeschränkt zugänglich zu machen, dürfte das ausreichen. Wenn jemand das nicht möchte, müsste er es ausdrücklich sagen.

Der Einwilligungsvorbehalt kann dennoch sehr problematisch sein. Wenn man zum Beispiel im Urlaub Videos von Menschen auf der Straße oder in einem Museum macht, müsste man im Prinzip alle darauf zu sehenden Menschen fragen, ob sie damit einverstanden sind, dass man das Video online stellt. Das ist naturgemäß unmöglich. Will man sich dennoch rechtstreu verhalten, bleibt nur, den Zugriff auf das Video zu beschränken.

Zum Thema bei iRights

12 Kommentare

  • 1 David Kuhn am 8. Aug, 2017 um 15:08

    Hallo,

    Wie sieht die Lage aus, wenn jemand von mir ein Video dreht und ich explizit sage, dass ich das nicht möchte. Gibt es in diesem Bereich irgendwelche Regelungen oder darf der “Filmer” des Videos das Video speichern und zur “eigenen Nutzung” behalten?

    Freundliche Grüße,
    David Kuhn

  • 2 Sarah am 12. Aug, 2017 um 17:31

    Guten Tag,

    Meine Frage wäre, wie es sich in folgendem Fall verhält:

    Im Zuge einer Diagnostik (psychiatrisch; Autismus Spektrum Störungs-Diagnostik) wird ein Video während einer Testung angefertigt (persönliche Fragen an den Patienten und vom Patienten durchzuführende Puzzlespiele u.a.) in dem auch am Rande der Arzt zu sehen ist, aber nicht im Mittelpunkt des Videos steht und auch keinerlei persönliche Aussagen macht sondern rein nach Untersuchungsbogen agiert.

    Darf dem Patienten eine Kopie dieses Videos verweigert werden mit der Begründung, das würde das Persönlichkeitsrecht des Arztes verletzen selbst wenn der Patient es definitiv keinem Dritten zugänglich machen würde?

    MFG,
    Sarah

  • 3 Boris am 19. Sep, 2017 um 12:11

    Wie ist es denn z.B.
    wenn ich ein Geschäft betrete in dem ausgewiesen ist das das Geschäft Videoüberwacht ist und jetzt z.b. ein diebstahl gefilmt wurde, ich selbst gerade im Hintergrund durch das bild laufe und dieses Video vom Ladeninhaber z.b. auf Facebook o.ä. veröffentlicht wurde um den Täter zu finden.
    habe ich mit betreten des Geschäftes diesem zugestimmt, oder muss der ladeninhaber alle Personen automtisch unkenntlich machen????

  • 4 Norman am 7. Mai, 2018 um 09:25

    Wer haftet denn, wenn C Anzeige erstattet und auf Entschädigung klagt, weil sein Video – z.B. auf Instagram – veröffentlicht wurde?

    Das Video hat A mit einer Drohne aufgenommen. Die aufgenommenen Personen wurden nicht gefragt.

    A hat B das Video verfügbar gemacht.

    B hat das Video auf Instagram veröffentlicht.

  • 5 Edith am 12. Jan, 2019 um 15:05

    ich habe ein altes video auf meinem rechner wiedergefunden. es ist von 2009 und in einem freizeitpark entstanden.
    da gehen natürlich immer mal wieder passanten vorbei.
    darf ich das video online stellen bei facebook? wenn ich es nur für fb-freunde sichtbar mache?
    vielen dank

  • 6 Fotofreak am 31. Jul, 2019 um 18:56

    Hallo zusammen, ich habe eine spezielle Frage:

    Ich habe ein Video auf einer fremden Speicherkarte, jedoch mit meiner eigenen Kamera gedreht. Auf dem Video sind 2 Personen zu sehen, einer von ihnen gehört die Speicherkarte. Nun ist es so, dass diese Person nicht gewilligt ist, mir die Videoaufnahmen auszuhändigen. Das Material sollte ursprünglich auf Youtube veröffentlicht werden, besagt Person möchte das strikt nicht und verweigert sich, mir die Aufnahmen zu geben. Somit habe ich keine Möglichkeit, für die andere an dem Video beteiligte Person etwas zusammenzustellen, da es auch Aufnahmen von ihr alleine gibt.

    Hat jemand einen Tipp für mich?
    Mein Vertrauen auf die Professionalität der besagten Person zu setzen war wohl mehr als falsch.

    Ich danke für eure Antworten.

    Beste Grüße, der Fotofreak

  • 7 Judith am 2. Okt, 2019 um 20:00

    Hallo,

    ich habe vor einem Jahr mündlich eingewilligt, ein Video von mir und meiner 10jährigen Tochter im Fernsehen (Lokalsender) einmalig auszustrahlen! Nun taucht das Video bei Youtube auf. Dieses habe ich definitiv nicht eingewilligt. Als Lehrerin sprechen mich nun sehr viele Schülerinnen und Schüler darauf an, was mich extrem stört!
    Kann mir jemand sagen, ob das rechtens ist oder ich die Ausstrahlung auf Youtube untersagen darf. Vielen Dank für eure Mühe!
    Judith

  • 8 Valie Djordjevic am 4. Nov, 2019 um 15:28

    Das ist schwierig so aus der Ferne einzuschätzen. Grundsätzlich haben Sie (und Ihre Tochter) natürlich das Recht am eigenen Bild. Ob es rechtens ist, dass das Video bei Youtube hochgeladen wurde, müsste man sich erstmal genauer anschauen. Es kommt auch darauf an, wer das Video hochgeladen hat. Falls es der Lokalsender selbst war, steht Aussage gegen Aussage, da Sie nur eine mündliche Zusage gegeben haben. Allerdings könnten Sie auf jeden Fall versuchen mit den Verantwortlichen zu sprechen. Falls es jemand anders war, könnte es auch sein, dass das ganze Video nicht hochgeladen hätte werden dürfen. Dann könnten Sie und der Fernsehsender dagegen vorgehen.

    Wie gesagt, genaueres kann Ihnen nur ein Anwalt sagen, nachdem er oder sie sich den Fall im Detail angeschaut hat. Allerdings können Sie immer mit den Verantwortlichen sprechen und versuchen das Problem erstmal so zu lösen, ohne gleich zu Rechtsmitteln zu greifen. Falls das nicht geht und die Verantwortlichen sich sperren, müssten Sie sich sowieso einen Anwalt suchen.

    Valie Djordjevic, Redaktion iRights.info

  • 9 Nils am 6. Nov, 2019 um 17:16

    Guten Abend,

    Es wurde ein Video von einem Freund und mir auf einer Socialmediaplattform veröffentlicht, auf welchem unsere Unattraktivität mit der Atraktivität von Jungs an anderen Schulen verglichen wird. Dieses Video wurde gegen unseren Willen aufgenommen und veröffentlicht und hatte 17000 Aufrufe.

    Wie ist damit umzugehen/ mit welchem Schadensersatz darf ich rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Nils

  • 10 Valie Djordjevic am 6. Nov, 2019 um 18:20

    Lieber Nils,
    zunächst können Sie das Video auf der Plattform melden. Die Plattformen haben dazu Möglichkeiten eingerichtet. Wenn Sie dagegen per Anwalt vorgehen wollen, sollten Sie allerdings das Video vorher dokumentieren, also z.B. Screenshots machen, auch von ggf. beleidigenden Kommentaren.
    Für alles andere müssten Sie sich an einen Anwalt wenden.
    Mit den besten Grüßen,
    Valie Djordjevic für die iRights.info-Redaktion

  • 11 Nicole am 6. Feb, 2020 um 19:15

    Wenn ich meine Erlaubnis vorerst gegeben habe, diese dennoch zurückziehe. Darf ich dann verlangen dass Video löschen zu lassen?

  • 12 Steven am 8. Mrz, 2020 um 20:40

    Guten Abend,
    ich habe vor 5 Jahren bei einem Imagefilm unseres Unternehmens mitgemacht. Mittlerweile(3jahre) arbeite ich nicht mehr dort. Dennoch werde ich in dem Video weiterhin überall(youtube,im Kino, auf deren Website)ausgestrahlt.
    Wie kann ich dagegen vorgehen?