Speichern in der Cloud 16. Oktober 2012 von John Weitzmann

Die Festplatte im Netz

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Cloud-Speicherdienste ermöglichen es, Dateien nicht nur auf einzelnen Geräten – dem eigenen Rechner, Tablet oder Handy – zu speichern, sondern auf Servern im Netz. Über diese Dienste kann man lokale Dateien auslagern, damit man von überall und mit jedem Gerät hierauf zugreifen kann.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Wenn lokale Speichermedien wie Festplatten, CDs, DVDs kaputt gehen oder abhanden kommen, stellen in der Cloud gespeicherte Dateien einen gleichwertigen Ersatz dar. Schließlich ist digitales Kopieren verlustfrei, jede Kopie also qualitativ genauso gut wie ihre Vorlage.

Je nach Dienst kann man nur manche oder auch alle Arten digitaler Inhalte in der Cloud speichern, zum Beispiel Musik- oder Filmdateien, Sicherungskopien von Computerprogrammen oder Fotos. Der Zugriff auf die Daten kann in der Regel sowohl über eine Website als auch über spezielle Programme (Clients) erfolgen, die auf dem heimischen Desktop-PC, Laptop oder Smartphone installiert sind und mehr oder weniger unbemerkt im Hintergrund arbeiten. Fast alle Betreiber bieten zudem einen Speicherumfang zwischen 2 und 5 Gigabyte zur kostenfreien Nutzung an.

Man kann die inzwischen zahlreichen Speicherdienste anhand der Unterschiede ihrer Funktionsweise und -vielfalt unterscheiden:

für alle Arten von Dateien geeignet (wie eine Festplatte im Internet) spezialisierte auf einzelne Medientypen wie Musik, Filme oder Fotos
unverschlüsselte Speicherung verschlüsselte Speicherung
verfügbar über WWW und Einbettung des Dienstes in Bedienoberfläche von Betriebssystemen verfügbar zusätzlich auch über Smartphones, teils mit Streaming-Funktionen für Musik und Filme
darauf ausgelegt, dass die Nutzer Daten mit anderen Personen teilen Teilen durch Betreiber untersagt oder technisch nicht möglich
Betreiber lassen sich selbst bestimmte Nutzungsrechte an bei ihnen gespeicherten Daten einräumen Betreiber erhalten keine Rechte an gespeichertem Content
Betreiber sitzt in einem Land mit europäischen Datenschutzstandards Betreiber sitzt außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und folgt geringeren Standards

Rechtliche Fragen

Wenn man einen Cloud-Speicherdienst nutzen möchte, muss man sich dort in der Regel erst einmal anmelden. Dabei schließt man einen Vertrag mit dem Anbieter. Der Vertragsinhalt ergibt sich großenteils aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. Sie können auch „Nutzungsbedingungen“ oder bei englischsprachigen Angeboten „Terms of Service“ (ToS) oder „End User License Agreement“ (EULA) heißen. Solche Regelungen sind notwendig, denn es sind eine ganze Menge rechtlicher Fragen berührt, wenn man Cloud-Dienste nutzt:

  • Wann immer etwas über das Internet umhergeschickt oder gespeichert wird, entstehen Kopien und damit im Sinne des Urheberrechts Vervielfältigungen, für die man eine Erlaubnis braucht, wenn man nicht selbst der Urheber ist.
  • Können auch andere Personen auf die Kopien zugreifen, ist das urheberrechtlich eine Verbreitung oder „öffentliche Zugänglichmachung“. Diese ist ebenfalls nur mit Erlaubnis der Urheber erlaubt.
  • Sind in den Dateien persönliche Informationen von Dritten zu finden, muss deren Persönlichkeitsrecht beachtet werden.
  • Auch eigene personenbezogene Daten des Nutzers des Cloud-Speicher müssen im Zweifel vor Missbrauch geschützt werden.
  • Nicht zuletzt muss geregelt werden, wie die Bezahlung abgewickelt wird, wozu der Speicherdienst genutzt werden darf und wer verantwortlich ist, wenn der Speicherdienst ausfällt und Daten verloren gehen.

Details zu den einzelnen Punkten sind bei den Texten „Urheberrechte bei Dokumenten in der Cloud“, Datenschutz und Persönlichkeitsrecht bei Google Docs und Co. und „Persönlichkeitsrechte und Cloud-Computing“ zu finden.