Account-Bindung vor Gericht 6. Februar 2013 von

Recht auf Weiterverkauf: VZBV verklagt Spieleanbieter

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband geht gerichtlich gegen Valve vor, den Betreiber der Spieleplattform Steam. Valve verwehre es den Kunden mit einer „Account-Bindung“, Spiele weiterzuverkaufen.

Es ist eine schwierige Rechtsfrage, die der Trend zu online-basierten Spielen aufwirft. Darf der Kunde ein Spiel auch dann weiterverkaufen, wenn er es als Download bezieht und nur in Kombination mit einem Online-Account nutzen kann? Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) meint ja, und hat nun beim Landgericht Berlin Klage gegen den Spieleplattform-Betreiber Valve eingereicht.

Über Valves Steam-Plattform laden Nutzer zahlreiche Spiele herunter – etwa die „Grand Theft Auto“-Reihe, „007: Legends“ oder „Startrek“. Sie müssen die meisten Spiele online über einen Steam-Account registrieren und freischalten – auch dann, wenn sie später im Offline-Modus spielen wollen. Der mitgelieferte Aktivierungsschlüssel des Spiels ist aber in vielen Fällen nur für einen einzigen Nutzer-Account gültig. Und ohne den Account ist die gekaufte Spiel-Software nicht zu gebrauchen. Zugleich verbietet es Valve  den Kunden in seinen Geschäftsbedingungen, ihren Steam-Account an Dritte zu übertragen.

In dieser Konstuktion sieht der VZBV eine unzulässige Beschränkung der Verbraucherrechte. Denn den Kunden werde es faktisch verwehrt, die über die Steam-Plattform bezogenen Spiele weiterzuverkaufen. „Nach Auffassung des vzbv höhlt Valve durch das Verbot der Weitergabe des Benutzerkontos das vom Verbraucher erworbene eigentumsähnliche Recht unangemessen aus“, heißt es in einer Erklärung.

Neue Rechtspraxis nach EuGH-Urteil?

Das „eigentumsähnliche Recht“ sehen die Verbraucherschützer durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gestärkt. Der EuGH entschied Mitte 2012: Software darf auch dann weiterverkauft werden, wenn sie als Download erworben wurde. Vor diesem Hintergrund erhofft sich der vzbv eine Neubewertung in der Rechtssprechung. Noch 2010 hatte es der Bundesgerichtshof  für zulässig erklärt, wenn ein für die Nutzung einer Software zwingend erforderlicher Account nicht übertragbar ist. Das Landgericht Berlin muss nun abwägen, ob nach dem EuGH-Urteil die Account-Bindung im konkreten Fall dem Recht auf Weiterverkauf zuwiderläuft.

Juristisches Neuland: Darf man einen iTunes-Account vererben?

Die Frage, wie rechtlich mit bislang unverkäuflichen Online-Accounts umzugehen ist, ist für die cloud-basierte Werknutzung wegweisend. Der Verbraucher darf Spiele, Musik, Texte und Filme weiterkaufen, wenn er sie gepresst auf einen physischen Werkträger (CD-Rom, CDs, Bücher, DVDs) erworben hat. Doch wenn er dieselben Werke über einen Cloud-Dienst nutzt (zum Beispiel iTunes, Amazon Cloud etc.), wird die Weiterveräußerung durch die Anbieter in der Regel unterbunden. Geschäftsbedingungen verbieten es dem Nutzer, seinen Online-Zugang zu den Werken anderen zu veräußern, zu verschenken oder zu vererben. Doch ist diese Ungleichbehandlung legal? Erwirbt der Nutzer nicht auch ein eigentumsähnliches Recht an Werken in der Cloud? Verbraucher und Juristen dürfen auf die künftige Rechtssprechung gespannt sein.

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1 Kommentar

  • 1 Mesch.K am 24. Nov, 2013 um 10:35

    Ja, fände ich klasse, wenn ich meine Online gekauften Spiele weiterverkaufen könnte.
    Stelle mir das auch total ansprechend vor.
    Das Recht, das Spiel zu spielen wird meinem Account verweigert, der Schlüssel wird weitergegeben und meinem Account ebenfalls verwehrt.
    Man könnte einen richtigen kleinen Marktplatz in Xbox und Co. aufsetzen, in der die Community stöbern kann.
    Evtl. Sogar mit Margen für den Konsolen/PC Hersteller.

    Kommt Leute, da fällt Euch doch was ein oder?