Nutzungsbedingungen 11. November 2013 von

Neue AGB: Google-Nutzer machen soziale Reklame

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Screenshot: google.com

Was bei Facebook schon länger üblich ist, führt auch Google jetzt ein: soziale Reklame. Heute treten dafür neue Nutzungsbedingungen in Kraft. Während die sogenannten „sozialen Empfehlungen“ automatisch aktiviert sind, müssen Nutzer Anzeigen mit diesen erst zustimmen.

Wer ein Google-Plus-Profil besitzt und damit zum Beispiel ein Restaurant bewertet, kann bei den Diensten des Unternehmens nun auch zum Werbeträger werden. In den heute in Kraft tretenden neuen Nutzungsbedingungen erklärt das Unternehmen, Nutzeraktionen als „soziale Empfehlungen” zu verwerten. Das können unter anderem Kommentare, Bewertungen und „+1”-Klicks sein, die nun mit Name und Profilfoto in Suchergebnissen und begleitenden Anzeigen angezeigt werden können.

Die Änderung wurde vor einigen Wochen bereits angekündigt, in der Fußzeile bei Google findet sich ein Hinweis darauf. Zu einer ausdrücklichen Zustimmung fordert Google die Nutzer bis jetzt nicht auf. Unterschiedliche Berichte gab es bislang dazu, ob die neue Empfehlungsfunktion automatisch aktiviert wird oder nicht. Tatsächlich verwendet Google eine Mischung aus beiden Varianten: Wer auf die neue Einstellungsseite für „soziale Empfehlungen” geht, muss dort erst ein Häkchen setzen, um Google zu erlauben, seinen Namen und das Profilbild in Anzeigen zu verwenden. Ein Beispiel für eine solche Anzeige wird auf der Seite aufgeführt:

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„Soziale Empfehlung in Anzeigen”. Screenshot: google.com.

Nicht davon betroffen sind allerdings solche Empfehlungen, die „an anderen Stellen als in Anzeigen erscheinen”, wie es auf der Einstellungsseite heißt. Diese werden also automatisch aktiviert, ein Opt-out ist hier nicht vorgesehen – Google weist allerdings darauf hin, dass Nutzer die Sichtbarkeit solcher Empfehlungen einstellen können. Zwei Beispiele zeigt die Seite ebenfalls:

„Soziale Empfehlung” ohne Anzeige. Screenshot: google.com.

„Soziale Empfehlungen” ohne Anzeige. Screenshot: google.com.

Opt-our nur für Empfehlungen bei Anzeigen

Grundsätzlich gilt die neue Funktion „soziale Empfehlungen” also für alle Nutzer von Google Plus. Nur wo diese Funktion auch in bezahlten Anzeigen verwendet wird – bei Google dezent farblich unterlegt –, muss der Nutzer zustimmen. Unbezahlte Reklame aber machen im Grunde alle Nutzer, die ein entsprechendes Profil eingerichtet haben und deren Aktionen nun als „soziale Empfehlungen” auch an anderer Stelle dargestellt werden können. Erst wenn ein Werbekunde die Suchbegriffe kauft, werden diese Empfehlungen dann zusätzlich als Anzeige geschaltet.

Ob es für Nutzer verständlich ist, dass sie das Aktivierungshäkchen nur für „Anzeigen”, nicht aber für andere „soziale Empfehlungen” setzen können, muss sich noch zeigen. Wer nicht akribisch auf die Formulierungen achtet, könnte diesen Unterschied leicht übersehen.

Im Wortlaut heißt die neue Passage in den Nutzungsbedingungen:

Wenn Sie ein Google-Konto haben, zeigen wir im Rahmen unserer Dienste zusammen mit Ihrem Profilnamen und Profilbild Aktivitäten an, die Sie in unseren Diensten oder in Diensten Dritter, die mit Ihrem Google-Konto verbunden sind, vornehmen (zum Beispiel +1s, Bewertungen und Kommentare, die Sie posten). Sofern wir hierfür Ihre Einwilligung erhalten haben, erfolgt dies auch im Rahmen unserer Werbedienste. Die von Ihnen im Google-Konto vorgenommenen Einstellungen zum Teilen und zur Sichtbarkeit berücksichtigen wir auch insoweit.

Soziale Reklame: Vorreiter Facebook, Nutzer mürrisch

Facebook hat solche soziale Reklame schon länger eingeführt. Während Werbetreibende sich über die neue Funktion freuen – gelten Empfehlungen von Freunden und Bekannten doch als besonders glaubwürdig – stieß sie bei vielen Nutzern auf Kritik. Wohl auch, weil sie sich bei der Einführung überrumpelt sahen. Eine Sammelklage in Kalifornien gegen die neuen Regeln endete mit einem Vergleich – und einer von Facebook als „Präzisierung” bezeichneten Änderung der Datenschutzbestimmungen. Wie ein Echo darauf wirkt nun die Erklärung, die Google in einer Zusammenfassung der neuen Änderungen gibt: Allein der Nutzer bestimme, wer was sehen darf. „Denn bei Google entscheiden Sie, was Sie mit anderen teilen”, lobt sich das Unternehmen.

Facebook kennt mittlerweile mehrere Schattierungen sozialer Reklame. Bei den sogenannten „Sponsored Stories” wird einem Nutzer zum Beispiel angezeigt, wenn seinem Facebook-Freund eine Kaffeehauskette gefällt; die entsprechende „Interaktion” wird in der Timeline sichtbarer. Ähnlich funktionieren „soziale Werbeanzeigen”, bei denen daraus ein Banner in der Werbespalte wird. Die letzte Variante können Nutzer abschalten, die erste allerdings nicht. Facebook selbst erklärt das bis heute recht kryptisch.

Mit der eigens eingerichteten Erklärseite versucht Google ähnlich negative Resonanz nun erkennbar zu vermeiden – ob mit Erfolg, wird sich zeigen. Grundsätzlich nicht in Anzeigen verwendet werden sollen Empfehlungen von Nutzern unter 18 Jahren. Mit der neuen Funktion jedenfalls entwickelt Google zugleich sein Werbemodell weiter: Bislang waren die Daten der Nutzer die Grundlage für fein austarierte Werbeschaltungen, nun werden zusätzlich die Nutzer selbst zu Werbeträgern gemacht. Zugleich verschafft Google dem eigenen sozialen Netzwerk Google Plus noch mehr Sichtbarkeit bei seinen anderen Diensten.

Weitere AGB-Änderungen: Nutzer sollen achtsam sein

Daneben hat Google weitere Änderungen und Ergänzungen in den Nutzungsbedingungen vorgenommen. Das Unternehmen hat einige Sätze hinzugefügt, in denen die Nutzer zum umsichtigen Verhalten mit mobilen Geräten aufgefordert werden – hier werden besonders Verkehrsregeln und Sicherheitsvorschriften genannt. Damit dürfte auch eine weitere Änderung im Abschnitt „Haftung für unsere Dienste“ zusammenhängen, der nun auch Ausführungen zu Verletzungen und gesundheitlichen Schäden enthält.

Die Frage einmal ausgeklammert, ob die Bestimmungen hierzulande nötig und zulässig sind, geht es Google hier augenscheinlich darum, alle Nutzungsszenarien und Eventualitäten bei mobilen Anwendungen – etwa dem Navigationsdienst von Google Maps – auch in den Nutzungsbedingungen abzudecken. Neu ist zudem eine Passage, die dazu anhält, das Passwort für ein Google-Konto vertraulich zu behandeln und nicht bei Diensten anderer Unternehmen noch einmal dasselbe zu verwenden.

Wer selbst nachlesen will: Hier die neuen und alten Nutzungsbedingungen im Textvergleich.

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