Musik in der Cloud speichern 15. Oktober 2012 von

Von der Festplatte in die Cloud: Musik speichern

Bild-10397

Wer seine Musiksammlung in der Cloud speichern will, kann auf verschiedene Angebot der großen Anbieter zurückgreifen. Allerdings kommen die mit Bedingungen – ein Wechsel ist nicht einfach möglich. Deshalb muss man vorher gut nachdenken, für wen man sich entscheidet.

Neben Streaming-Anbietern, bei denen man für eine monatliche Gebühr einen Rundum-Zugang zum Musikkatalog bekommt, gibt es auch spezielle Cloud-Speicherdienste für Musik. Sie bieten an, die eigene digitale Musiksammlung online abzuspeichern und machen sie übers Web und Apps für mobile Geräte verfügbar – per Streaming oder auch per erneutem Download. Einige solcher Dienste wie etwa „mp3tunes” gibt es schon seit vielen Jahren, doch erst seit die großen IT-Unternehmen wie Apple und Amazon ebenfalls entsprechende Angebote machen, sind Musik-Speicherdienste aus der Nische herausgetreten.

Grundsätzlich lässt sich die eigene Musiksammlung auch mit einem allgemeinen Cloudspeicherdienst für beliebige Dokumente ins Netz verfrachten. Bei den meisten dieser Dienste fehlen jedoch Funktionalitäten wie ein einfaches mobiles Abspielen und das Verwalten von Playlisten – oder sie sind nur mit Zusatzprogrammen komfortabel nutzbar. Die Speicherdienste der großen Anbieter sind darüber hinaus eng mit den jeweiligen Online-Shops aus demselben Haus verzahnt. Neu gekaufte Titel werden dann direkt in die eigene Cloud-Musiksammlung übernommen – das Hochladen entfällt.

Amnestie für Filesharer

Einige Dienste gleichen die eigene Musiksammlung zusätzlich mit dem Repertoire des Onlineshops ab und verwenden bei Übereinstimmungen direkt die Dateien aus dem eigenen Katalog. Ob die lokalen Musiktitel ursprünglich von CD oder Schallplatte digitalisiert oder in anderen Onlineshops gekauft wurden, macht dabei keinen Unterschied. Das ganze funktioniert selbst für Musik aus Tauschbörsen und anderen halb- oder illegalen Quellen, denn die Dienste haben entsprechende Verträge mit den Plattenfirmen geschlossen, die das erlauben.

Für viele Nutzer bringt dieser Austausch der Dateien auch eine höhere Tonqualität der Dateien mit sich. Er reduziert auch die Wartezeit beim Hochladen in die Cloud, die schon bei durchschnittlichen Musiksammlungen leicht mehrere Tage betragen kann. Um die Titel zu erkennen, nutzen die Dienste neben den Titelinformationen dabei eine Art akustischen Fingerabdruck, der das Musikstück identifiziert.

Geschlossene Plattformen

Die enge Verzahnung der Dienste mit den Plattformen der Anbieter kann sich jedoch als Nachteil erweisen. Wer den Anbieter wechseln will, muss von vorne anfangen, ein direkter Transfer der eigenen Cloud-Bibliothek und Playlisten zu einem anderen Dienst ist nicht möglich. Weil auch die automatische Übernahme neu gekaufter Musik nur beim jeweils hauseigenen Shop funktioniert, steigen die Hürden zum Wechsel der Plattform (und des zugehörigen „Ökosystems”) mit jedem neuen Einkauf – ein Effekt, der von den Anbietern natürlich gewünscht ist. Wer Cloud-Speicherdienste für Musik verwenden will, sollte zumindest vorab prüfen, ob passende Programme für die eigenen Betriebssysteme und Mobilgeräte angeboten werden und auch gut funktionieren – nicht alles, was derzeit im Angebot ist, ist schon bis ins Detail ausgereift.

Bei den meisten Anbietern kann man sich mit kostenlosen Einstiegsangeboten einen Eindruck verschaffen. Der Speicherplatz oder die Anzahl an hochzuladenden Musiktiteln sind dann begrenzt. Mehr gibt es, wie bei Cloud-Speicherdiensten üblich, dann gegen Monats- oder Jahrespauschalen; die Preise variieren und beginnen bei rund 25 Euro im Jahr bei den Branchengrößen Apple und Amazon.

 

2 Kommentare

  • 1 Leo78 am 6. Okt, 2014 um 00:57

    Und wenn der Anbieter des Cloud-Dienstes mal bankrott gehen sollte, ist auch die Musik weg. Außerdem frisst das sogenannte Streamen von Musik auch massig Datenvolumen, das ja i.d.R. bei Datenverträgen begrenzt ist. Nein danke, ich möchte lieber meine gekaufte Musik auf der Festplatte unter eigener Kontrolle haben und jederzeit selbst entscheiden, ob ich sie brennen, auf Stick kopieren oder ähnliches mit ihr machen möchte.

  • 2 katrin am 12. Okt, 2017 um 20:35

    Klasse Entscheidungshilfe…. danke