AGB 20. November 2013 von

Landgericht Berlin: 25 Klauseln in Googles AGB und Datenschutzerklärung unzulässig

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Screenshot: google.com

Verbraucherschützer haben vor dem Landgericht Berlin einen Streit über Googles Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen gewonnen: Das Gericht hat eine Reihe von Klauseln für rechtswidrig erklärt, weil sie zu schwammig sind und Nutzer unzulässig benachteiligten.

Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, geht es bei den fraglichen Klauseln unter anderem um Standortdaten und die Zusammenführung von Nutzerdaten über verschiedene Dienste. Diese seien zu vage:

Google hatte sich in der Datenschutzerklärung unter anderem das Recht vorbehalten, „möglicherweise“ gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder „unter Umständen“ personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen. Für Verbraucher blieb unklar, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten.

Bei weiteren umstrtittenen Bestimmungen geht es unter anderem um die Fernlöschung von Apps auf Mobilgeräten und das von Google reservierte Recht, Funktionen und Dienste sowie die Nutzungsbedingungen selbst einseitig zu ändern. Das Urteil (15 O 402/12) oder die fraglichen 25 Klauseln konkret sind bis jetzt nicht veröffentlicht.

Google hat Berufung gegen das Urteil angekündigt, das Unternehmen hält die Klauseln für zulässig; ein weiterer Streitpunkt dreht sich um die Klagebefugnis der Verbraucherzentralen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, muss Google sein Kleingedrucktes ändern. Vergangene Woche hatte Google seine Nutzungsbedingungen geändert, um „soziale Werbung” mit Nutzerdaten zu erlauben. Die Klage des VZBV bezieht sich auf Änderungen an AGB und Datenschutzerklärung im März 2012.

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