Games 15. Oktober 2012 von John Weitzmann

Spiele speichern: Was sagt das Urheberrecht?

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Darf man Spiele zur Sicherheit in der Cloud speichern? Die gute Nachricht: Man darf, und das sogar wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Nutzungsbedingungen des Spiele-Anbieters es ausdrücklich verbieten.

Eine der wichtigsten Funktionen von Cloud-Systemen ist die Speicherung von Dateien. Die Vorteile liegen auf der Hand: Wenn lokale Speichermedien wie Festplatten, CDs, DVDs kaputt gehen oder abhanden kommen, stellen in der Cloud gespeicherte Dateien einen gleichwertigen Ersatz dar. Schließlich ist digitales Kopieren verlustfrei, jede Kopie also qualitativ genauso gut wie ihre Vorlage.

Oft sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gegenüber Verbrauchern unwirksam, weil sie nur versteckt oder nur auf Englisch verfügbar sind (vor allem wenn das betreffende Spiel ansonsten auf Deutsch übersetzt ist, denn dann muss ein Nutzer nicht mit englischsprachigen AGB rechnen). Falls allerdings die rechtliche Lage – wie meistens – nicht eindeutig ist, ist es für juristische Laien ohne professionelle Hilfe sehr schwer, wirksame von unwirksamen AGB zu unterscheiden. Trotzdem steht in den AGB nicht selten, dass das Kopieren des Spiels, sprich der das Spiel ausmachenden Dateien, untersagt sei.

Sicherungskopien können nicht untersagt werden

Nun sind Computer-Spiele aber vor allem Software und für Software allgemein, also auch bei Spiele-Software, stehen im Urheberrechtsgesetz Sonderregeln, von denen sich einige gegen alle abweichenden vertraglichen Vereinbarungen durchsetzen: Von jeder Software darf durch jede Personen, die zu ihrer Benutzung berechtigt ist (die das jeweilige Spiel also gekauft hat oder kostenfrei nutzen darf), eine Sicherheitskopie gemacht werden, soweit das notwendig ist, um die Nutzbarkeit der Software dauerhaft zu sichern. Das besagt § 69d Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes. Und dieses Recht auf eine Sicherungskopie kann nicht einmal vertraglich eingeschränkt werden – man hat es also auf jeden Fall, egal was die AGB dazu sagen.

Davon nicht abgedeckt ist, die Sicherungskopie über die Cloud oder auf eine andere Weise weiterzugeben. Wenn ein Nutzer die Sicherungskopie eines Spiels bei einem Filehoster in der Cloud hinterlegt, darf er Freunden und Familienmitgliedern den Link dazu nicht geben in der Absicht, dass sie sich das Spiel ebenfalls installieren.

Es gibt bei Software also keine erlaubte Privatkopie wie bei Musik, Filmen und Bildern, sondern nur die Erlaubnis genau eine Sicherungskopie anzufertigen. Sie soll es ermöglichen, die Software erneut zu installieren und weiterhin nutzen zu können, wenn man zum Beispiel auf einen neuen Computer umsteigt, einen Festplattendefekt erleidet oder die Software-DVD nicht mehr lesbar ist.