Filme in der Cloud 16. Oktober 2012 von Paul Klimpel

Digitale Filme: Was ändert sich?

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Digitalisierung und Internet haben die Art und Weise, wie wir Filme und Fernsehen schauen, verändert. Video-on-Demand, Streaming-Angebote und Mediatheken geben den Zuschauern mehr Freiheiten, Filme und Video anzuschauen, wann sie es wollen.

Die Geschichte des Films ist auch die Geschichte seiner Rezeption, die sich infolge technischer Entwicklung ständig wandelt. Am Anfang stand das Kino, wo man für die einmalige Filmvorführung zahlte. Dem folgte das Fernsehen, das Zugang zu einem fortlaufenden Programm vermittelte. Mit Video und DVD schließlich entstand auch für private Konsumenten die Möglichkeit, Filme zu besitzen und beliebig oft anzuschauen.

Das Phänomen, Filme nicht mehr als physischen Träger, als Video-Kassette oder als DVD zu kaufen oder zu leihen, sondern aus dem Netz zu herunterzuladen oder gleich dort anzuschauen, wurde zunächst durch Tauschbörsen populär, wenngleich deren Nutzung bei den meisten Filmen illegal ist.

Illegale Tauschbörsen

Die Funktionsweise der den Tauschbörsen zugrundeliegenden von Peer-to-Peer-Netzwerken ist einfach: Ich kann nicht nur auf meine Dateien, mithin meine Filme zurückgreifen, sondern über das Netzwerk auch auch Filme, die auf den Festplatten anderer Leute liegen. Dadurch bin ich nicht mehr darauf angewiesen, Filme selbst zu besitzen – es reicht, dass irgendwer im Peer-to-Peer-Netzwerk den Film hat. Gleichzeitig werden aber die Filme auf meiner Festplatte für alle anderen freigegeben.

Die schwedische Tauschbörse „The Pirate Bay“ wurde zum Synonym sowohl für die politische Forderung nach der Legalisierung von Filesharing, die unter anderen zur Gründung von Piratenparteien in vielen europäischen Ländern geführt hat, als auch für den energischen Kampf der Rechteinhaber von Filmen gegen diese Technologie. Nach geltenden Recht ist die Nutzung von Tauschbörsen bei urheberrechtlich geschützten Filmen – also bei den meisten – illegal.

Videoplattformen: Youtube und Co.

Der Weg vom physischen Werkträger zur Verfügbarkeit im Netz wurde auch durch Videoplattformen populär. Bekannte Beispiele hierfür sind die (inzwischen zu Google gehörende Plattform) YouTube oder der Anbieter Vimeo. Diese Plattformen bieten die Möglichkeit, eigene Inhalte einzustellen, die dann überall und jederzeit verfügbar sind. Diese Verfügbarkeit macht physische Träger überflüssig, statt einer Videokassette oder DVD des (eigenen) Films kann man auf den entsprechenden Link verweisen. Dies gilt auch für die Online-Mediatheken der Fernsehsender, die ebenfalls ein zeitlich versetzten Anschauen erlauben.

Tauschbörsen und Videoplattformen stehen für die zwei Technologien, die für die Filme in der Cloud genutzt werden: Streaming und Download. Technisch gesehen lässt sich das Streaming klarer dem Phänomen Cloud zuordnen, da nicht mehr ein eigenes Werkstück bzw. eine eigene Datei benötigt wird, sondern der durch das Netz vermittelte Zugang ausreicht.

Für den Zugang zahlen, nicht mehr für das Werkstück

Die unter dem Begriff der Cloud gefassten, legalen Angebote zeichnen dadurch aus, dass das Netz lediglich für die Distribution genutzt wird. Anbieter bieten Filme zum Kaufen oder Ausleihen, also zur zeitlich beschränkten oder zeitlich unbeschränkten Nutzung an und bedienen sich des Netzes als Vertriebswegs. Dabei sind die Begriffe „Kaufen“ und „Ausleihen“ jedoch missverständlich und irreführend. Denn anders als beim Kauf wird beim Download von Filmen nur die Nutzung lizenziert.