Filme in der Cloud 16. Oktober 2012 von Paul Klimpel

Neue Nutzungsformen beim Film

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Digitale Inhalte, Internet und mobile Geräte verändern, wie wir mit Bewegtbildern umgehen. Dabei stehen die legalen Angebote oft in Konkurrenz zu den illegalen. Inzwischen bieten aber immer mehr Fernsehsender, Online-Videotheken und Streaming-Angebote den Zuschauern bequemes Watching-to-Go.

Die Veränderungen der Nutzungsgewohnheiten von lokal zu online fällt beim Film mit zwei weiteren Entwicklungen zusammen. Zum einen wird die strikte Verwertungskaskade, also die Abfolge, in der Filme erst im Kino gezeigt, dann als Videos verkauft und schließlich im Fernsehen ausgestrahlt werden, zunehmend in Frage gestellt. Zum anderen wird das klassische Format der linearen Sendung, welche das Fernsehen über Jahrzehnte prägte, angesichts von Online-Mediatheken und technischen Lösungen für zeitversetztes Fernsehen ausgehöhlt.

Technisch ist es inzwischen kein Problem mehr, Filme und Fernsehen jederzeit und überall anzuschauen. Angesichts der durch das Netz geschaffenen technischen Möglichkeiten wollen sich viele nicht mehr vorschreiben lassen, ob, wann und in welchem Medien sie Filme sehen. Auch das hat zur Verbreitung illegaler Angebote wie Tauschbörsen, Filehostern und Torrent-Systemen beigetragen, auch weil die Verleihfirmen und Fernsehsender lange keine entsprechenden Angebote zur Verfügung gestellt haben.

Legale Video-on-Demand-Angebote

Die legalen Video-on-Demand-Angebote (abgekürzt VoD) setzen bei diesen geänderten Nutzungsverhalten an. So sind etwa bei maxdome, dem in Europa größten VoD Angebot von ProSiebenSat.1 Media, viele Filme und Serien schon vor der eigentlichen TV-Ausstrahlung im Free- oder Pay-TV erhältlich.

Daneben ermöglichen die Online-Mediatheken der Fernsehsender, verpasste Sendung zu sehen, ohne sie individuell aufzuzeichnen. Für die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender gilt jedoch, dass sie ihre Programme und Begleitinformationen in der Regel höchstens sieben Tage zum Abruf im Internet bereitstellen dürfen. Länger abrufbaren Angebote sind nur in besonderen Ausnahmefällen zulässig.

Nutzergenerierte Inhalte

Mit Video-Portalen wie Youtube und Vimeo wurde es populär, eigene, oft nicht professionell produzierte Filme und Clips zu publizieren. Dies beeinflusste auch andere Medien und Verbreitungswege. Inzwischen gibt es beispielsweise Fernsehsendungen über Youtube-Videos genauso wie Youtube-Videos über Fernsehsendungen. Dieses unter dem Begriff „Medienkonvergenz“ diskutierte Phänomen hat dazu beigetragen, dass viele Zuschauer erwarten, über das Netz Zugang zu medialen Inhalten zu erhalten. Technische Hindernisse stoßen dabei kaum auf Akzeptanz – auch weil die illegalen Angebote keine solchen Hürden kennen.

Während mobile Musikabspielgeräte schon sehr lange verbreitet sind, gibt es mobile Abspielgeräte für Filme und fürs Fernsehen erst in den letzten Jahren. Filme schaute man im Kino oder zu Hause. Doch die massenhafte Verbreitung von Laptops, Tablets und Smartphones, die allesamt die technischen Voraussetzung für die Wiedergabe von Filmen haben, hat dies geändert. Heute werden auf Reisen, im Zug, im Flugzeug und zur Überbrückung von Wartezeiten Filme auf mobilen Endgeräten genutzt.