Filme in der Cloud 16. Oktober 2012 von Paul Klimpel

Video-on-demand, Leih-DVDs, Streaming – Tipps für die Nutzung

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Die verschiedenen Angebote für Video im Netz bieten unterschiedliche Angebote. Von HD bis 3D, User Generated Content bis dem neuesten Hollywood-Action-Kracher – alles findet sich im Netz. Ein kleiner Überblick über die gängigen Formate und Nutzungsformen.

Video Plattformen wie Youtube, Vimeo und Sevenload haben gemeinsam, dass hier selbst produzierte Filme hochgeladen und veröffentlicht werden können. Die Filmen können dann als Stream – je nach Einstellungen – von jedermann angeschaut werden. Die Finanzierung erfolgt zunächst über Werbung, d.h. die Nutzer müssen nicht bezahlen, wenn sie einen Film anschauen wollen bzw. einen eigenen Film hochladen.

Andere Aspekte wie etwa die Einbeziehung von Web-2.0-Funktionen sind unterschiedlich gewichtet. Die meisten Video-Portale bieten die Möglichkeit, die Filme zu bewerten und zu kommentieren und die Filme auf der eigenen Website einzubetten.

Video-on-Demand-Plattformen (VoD)

VoD-Plattformen nutzen das Internet, um Nutzern einen leichteren und bequemeren Zugang zu ermöglichen als die klassischen Videotheken oder DVD-Verkaufstellen. Bei ihrer Nutzung sind für Verbraucher die technischen Aspekte bedeutsam. Die Angebote werden größtenteils online via Video-Streaming angeboten, andere bieten zusätzlich an, DVD- bzw. Bluray-Disks per Post zu verschicken.

Zwei Formen der Nutzung sind dabei zu unterscheiden, das Kaufen und das Leihen:

Das Kaufen mittels VoD funktioniert wie der Kauf von MP3-Dateien auf Musik-Download-Portalen. Der Film wird aus dem Internet heruntergeladen und kann beliebig oft angesehen werden. Der Begriff des Kaufens ist jedoch insofern missverständlich, als nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vieler VoD-Anbieter lediglich eine dauerhafte Nutzung lizenziert wird. Anders als beim Kauf einer DVD ist danach der Weiterverkauf oder das Weiterverleihen nicht zulässig. Damit wird ein anderer Eindruck erweckt, als nach den Geschäftsbedinungen tatsächlich geboten.

Dieses Vorgehen ist jedoch umstritten. Der Europäische Gerichtshof hatte in Bezug auf die Verkäuflichkeit gebrauchter Software unlängst entschieden, dass mit dem Kauf von Software auch das Recht zum Weiterverkauf eingeräumt werde. Höchstrichterliche Entscheidungen, ob dies auch für Filme gilt, stehen noch aus.

Beim Leihen können einzelne Filme oder Serien-Episoden für eine festgelegte Dauer (meist 48 Stunden) beliebig oft angeschaut werden. Auch hier wird nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter lediglich die Nutzung zeitlich begrenzt lizenziert.

Software und Hardware-Voraussetzungen

Die Möglichkeit, Filme aus dem Internet herunterzuladen, ist oft an besondere Soft- und Hardware gebunden. Bei einigen Anbietern ist die vorherige Installation eines speziellen Download-Managers erforderlich. Auch werden Filme und Serien für den Computer manchmal nicht in hochauflösender High Definition angeboten, da dies nur mit dem Einsatz spezieller Empfangsgeräte möglich ist wie spezielle, internetfähige Fernseher oder Set-Top-Boxen.

Die statt oder neben dem Computer einsetzbaren Geräte können an bestimmte Fabrikate und Marken gebunden sein. Einzelne Anbieter ermöglichen die Nutzung ihrer Streamingangebote neben dem Computer ausschließlich auf Produkten bestimmter Firmen. Die Nutzung spezieller Empfangsgeräte für bestimmte Angebote soll den verbotenen Mitschnitt von gestreamten Filmen technisch erschweren.

Möglichkeiten der Steuerung

Bei den meisten VoD-Plattformen gibt es die Möglichkeit zu Pause, Lautstärke-Einstellung, Sprungleiste, Vollbild oder Kapitel überspringen. In Hinblick auf den Sound sind VoD-Angebote häufig DVDs bzw. Blurays unterlegen, da sie lediglich über Stereo-Ton verfügen und kein Dolby Surround anbieten.

Anbieter

Das Angebot geben die größten Anbieter mit 45.000 Filmen an. Inzwischen wetteifern zahlreiche große wie kleine VoD-Plattformen um Kunden.

Filmangebot und Nutzungsszenarien

Wie viele Filme und in welcher Qualität angesehen werden können, hängt von den jeweiligen Paketangeboten der Anbieter ab. Diese sind sehr vielseitig und schwer vergleichbar. Dabei sind drei grundsätzliche Nutzungsszenarien zu unterscheiden:

  • – Beim Einzelabruf wird der einzelne Film per Video-on-Demand „gekauft“ oder „geliehen“ und es wird nur der einzelne Film abgerechnet. Eine monatliche Grundgebühr entsteht nicht und es wird auch kein Abonnement vereinbart.
  • – Bei einer Flatrate kann eine unbegrenzte Anzahl der im Angebot des VoD-Anbieters befindlichen Filme angeschaut werden. Diese Form des VoD macht den „Besitz“ des einzelnen Films tatsächlich überflüssig und durch den Zugang ersetzt.
  • – Bei einem Abonnement wird während der Laufzeit eine bestimmte Anzahl Filme zu einem periodisch (meist monatlich) abgerechneten Festpreis zur Verfügung gestellt.

Die Angebote unterscheiden sich auch hinsichtlich der Auflösung und des Formats. Zu unterscheiden ist:

  • Standard Definition (SD) Dies meint Auflösungen von 720 × 576 Pixel oder 720 × 480 Pixel und entspricht der Qualität einer herkömmlichen DVD.
  • High Definition (HD) ist ein Oberbegriff für hochauflösende digitale Videoformate. Um diese nutzen zu können, sind jedoch entsprechende Geräte notwendig. Doch Vorsicht – es gibt Unterschiede: und zwar zwischen den verschiedenen unter dem Oberbegriff HD gefassten Formaten wie „Full HD“ und „HD Ready“. HD-Formate kann man nur nutzen, wenn Empfangs- und Ausgabegeräte (seien es Fernseher oder Beamer, Computerbildschirme, Notebooks, Tablets oder Smartphones) das jeweilige Format unterstützen. Zu beachten ist, dass die Nutzung von Angeboten in HD eine schnelle Internetverbindung voraussetzt, zumeist mindestens 5 Mbit/Sek.
  • – Auch 3-D-Filme werden inzwischen über einige VoD-Portale angeboten. Voraussetzungen dafür sind eine schnelle Internet-Verbindung und ein 3D-fähiger Fernseher oder Beamer oder ein mit entsprechender Hardware ausgerüsteter Computer.