E-Books in der Cloud 15. Oktober 2012 von

E-Books: Die Bibliothek in der Hosentasche

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Wäre es nicht toll, wenn man die gesamte private Bibliothek immer und überall zur Verfügung hätte, am besten in der Hosentasche? Statt Büchern aus Papier müssten es natürlich E-Books sein, und die am besten in der Cloud. Denn sonst hätte man einiges zu schleppen. Doch das Versprechen vom Lesen in der Cloud geht noch viel weiter. Aber auch die Gefahren, die damit verbunden sind.

E-Books sind in Deutschland bei Weitem nicht so erfolgreich wie in den USA. Während dort im Jahr 2011 E-Books bereits 14 Prozent der verkauften Bücher ausmachten, ist es hier erst ein Prozent. Doch die Wachstumsraten sind auch in Deutschland enorm, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis E-Books einen bedeutenden Anteil am Buchmarkt haben werden.

Was E-Books attraktiv macht, ist zum einen ihre Verfügbarkeit. Die Lesegeräte selbst können einige tausend Bücher speichern, so dass man immer einen riesigen Schatz an Literatur und Information in der Handtasche dabei haben kann. Doch wie kommt die Cloud ins Spiel?

Lesen auf allen Geräten

Viele Menschen möchten ihre E-Books nicht nur auf einem Gerät lesen können. Neben so genannten E-Readern, also Geräten, die nur zum Lesen von E-Books verwendet werden, nutzen sie Smartphones oder Tablets, um ihre elektronischen Bücher zu lesen, oder sie lesen sie zu Hause am PC – und auch im Büro, wenn es sich um Fachbücher oder andere Lektüre handelt, die mit dem Job zu tun hat. Da kann es sehr bequem sein, wenn man die Bücher einfach überall herunterladen kann, ohne sie von einem Gerät aufs andere kopieren zu müssen und die Bibliothek auf den verschiedenen Geräten abzugleichen, damit man wirklich immer alles dabei hat, wonach einem der Sinn stehen könnte.

Das funktioniert bei unterschiedlichen E-Book-Anbietern in der Regel auf ähnliche Weise. Man kauft ein E-Book über den Online-Shop und wählt dann aus, an welches Gerät es geschickt werden soll. Wenn das Gerät kein spezieller E-Reader ist, sondern zum Beispiel ein Smartphone oder ein Tablet, muss darauf das passende Programm installiert sein, um das Buch lesen zu können – also etwa die Kindle-Reader-Software oder Adobe Digital Editions. Die Geräte müssen beim Anbieter registriert sein, damit man ein E-Book nicht an das Gerät eines Freundes schicken kann, der dafür nicht bezahlt hat. Auch die Anzahl der Geräte, die man anmelden kann, ist begrenzt. Auf den registrierten Lesegeräten kann man dann normalerweise jedes E-Book lesen, das man gekauft hat. Bei einigen Anbietern werden die Inhalte zusätzlich so synchronisiert, dass man auf jedem Gerät an der Stelle wieder zu lesen beginnt, an der man aufgehört hat.

Gemeinschaftliches Lesen

Die Kombination aus E-Book und Cloud bietet noch etwas, das mit gedruckten Büchern so nicht möglich ist: Lesen als „Gemeinschaftserlebnis“. Etliche Hersteller von populären Lesegeräten und Leseprogrammen bieten an, Markierungen, die man im Text vornimmt, oder Kommentare, die man den eigenen Büchern hinzufügt, anderen Lesern des gleichen E-Books bekannt zu geben, sie mit anderen zu teilen. Diese Funktionen sind nur durch die Cloud möglich, denn die Geräte müssen Daten an einen zentralen Knotenpunkt senden und empfangen, um über die Markierungen und Kommentare anderer Leser Bescheid zu wissen.

Zudem kann man sich von einigen Leseprogrammen Statistiken über das eigenen Leseverhalten anzeigen lassen: Wie viele Bücher man gelesen hat, wie schnell, wie viele Anmerkungen man hinzugefügt und mit anderen geteilt hat, und vieles mehr. Auch dabei kommt wieder die Cloud ins Spiel, denn damit diese Informationen nicht für ein Lesegerät zur Verfügung stehen, müssen die Informationen über das Netz synchronisiert werden.

Wem gehören die Bücher?

Doch Lesen über die Cloud erzeugt nicht nur neue Möglichkeiten, sondern auch Probleme. Einige Lesegeräte und -programme speichern Bücher nicht auf dem Gerät. Das bedeutet, dass man ständig online sein muss, um zu lesen. Das Konzept hinter dem Lesen in der Cloud ist allerdings noch problematischer. Man kann es in der Frage zusammenfassen, wem denn eigentlich die E-Books gehören, die man liest.

Viele E-Books (die meisten, die kommerziell verkauft werden) sind mit DRM versehen. Das steht für Digital Rights Management, also digitale Rechteverwaltung. Kritiker nennen es auch Digital Restrictions Management, digitale Restriktionsverwaltung. DRM sorgt dafür, dass man ein E-Book nur auf einer bestimmten Plattform lesen kann. Mit Plattform ist entweder eine Kombination aus Lesegerät, Leseprogramm und Verkaufs- bzw. Vertriebssystem gemeint.

Plattform, Gerät, Software – wie funktioniert das System E-Book?

Ein Beispiel: Beim derzeit größten Anbieter von E-Books, Amazon, heißt die Plattform Kindle. Als Kunde kauft man eine Kindle-Version eines Buches und überträgt sie auf den Kindle-Reader, das Lesegerät, das von Amazon selbst verkauft wird. Will man allerdings kein Kindle-Lesegerät nutzen, kann man die Bücher auch auf vielen anderen Geräten lesen, denn Amazon bietet Programme für verschiedene Betriebssysteme an: für Windows, Mac OS X, iPhone und iPad, Android, Blackberry und Windows Phone 7. Außerdem können Kindle-E-Books auch in vielen Web-Browsern gelesen werden.

Aber: Man kann die Kindle-E-Books eben nur mit der Amazon-Software lesen. Auf E-Readern anderer Hersteller geht das nicht – etwa dem Sony E-Reader – oder in anderen Programmen – etwa Adobe Digital Editions – und auch nicht unter bestimmten Betriebssystemen wie GNU/Linux. Wie immer bei elektronischen Systemen lassen sich diese Einschränkungen meist umgehen. Allerdings sind der Aufwand und die technischen Kenntnisse, die dafür nötig sind, mitunter hoch. Eine solche Umgehung kann auch gegen das Gesetz verstoßen. Für die grundsätzliche Bewertung wird daher hier davon ausgegangen, dass die Einschränkungen vorliegen. Wie damit umzugehen ist, ist im Text „Was man wissen sollte, wenn man E-Books kauft“ beschrieben.

Jedenfalls bedeutet dieses Vorgehen, dass bei E-Books von Anbietern, die mit DRM arbeiten (alle großen), die Anbieter darüber entscheiden, was der Käufer mit dem E-Book tun darf. Darf er es zum Beispiel verleihen (nicht in Deutschland) oder weiter verkaufen (nie)? Alle diese Einschränkungen sind erst einmal von der Cloud unabhängig, denn das DRM-System ist Teil der Leseprogramme und -geräte.

Lesen als Stream

Einige Anbieter arbeiten bereits mit Cloud-basierten Systemen, bei denen überhaupt kein Download mehr stattfindet, sondern man sich das Bereitstellen eines E-Books wie das Anschauen eines Youtube-Videos vorstellen kann: Das Buch liegt im Netz und man hat als Leser nur den Link zum Anschauen – in dem Sinn, dass es immer nur in den Zwischenspeicher des Lesegeräts geladen wird. Die entsprechenden Geräte können das gesamte Buch in den Zwischenspeicher legen, so dass man auch lesen kann, wenn man offline ist. Doch es bedeutet, dass das E-Book für den Nutzer nie als Datei vorliegt, auf die er zugreifen kann.

Manche kritisieren dieses Verfahren, weil sich damit die Idee davon, was es heißt, ein Buch zu besitzen, völlig verändert. Denn der Anbieter hat immer die volle Kontrolle über die Datei, kann also auch den Zugang dazu sperren. Allerdings ist das mit Systemen, die nicht Cloud-basiert sind, aber mit DRM arbeiten, ebenfalls möglich.

Befürworter von Cloud-basierten Systemen argumentieren dagegen, dass man damit die unterschiedlichen Erwartungen an digitale Güter unter einen Hut bringen könnte, die in der digitalen Welt so große Kopfzerbrechen bereiten. Denn wenn E-Books nur noch als Link existieren, könne man sie so behandeln wie ein materielles Buch: Wer es verleihen möchte, verliert für die Dauer des Verleihvorgangs den Zugriff darauf. Sogar verkaufen würde theoretisch gehen: man würde dann den Zugang statt der Datei selbst verkaufen. Dadurch bliebe das E-Book handelbar wie ein gedrucktes Buch – leider gibt es bisher keine größeren Anbieter, die mit diesem Modell arbeiten. Zugleich bleibt das E-Book eine Datei, muss also nicht per Post verschickt werden, kann mühelos und blitzschnell von einem Leser zum andern weitergegeben werden, selbst wenn sie an unterschiedlichen Enden der Welt sitzen, und vieles mehr.

Allerdings behalten sich die Anbieter vor, Ihre Nutzungsbedingungen zu ändern. Diese Änderungen werden im Zweifel immer nur für die Zukunft gelten. Ist man aber mit den neuen Geschäftsbedingungen nicht mehr einverstanden und kündigt den Dienst, hat man bei einem Cloud-basierten Dienst nach dem Streaming-Modell in jedem Fall ein Problem. Dann verliert man den Zugriff auf alle Bücher. Hat man aber ein E-Book heruntergeladen, besteht wenigstens noch die Chance, es weiter zu nutzen, auch wenn man die Geschäftsbeziehung zum Anbieter beendet.

In jedem Fall muss dem Nutzer der direkte Zugriff auf die Datei verwehrt werden. Ob das mit vertretbarem Aufwand gelingen kann, ist ebenso umstritten wie die Frage, ob es wünschenswert ist. Um das zu erreichen, müsste man den Nutzern die die Kontrolle über ihren eigenen Rechner – und damit ihr Eigentum – nehmen. Das gleiche gilt für DRM-Systeme.

In beiden Fällen – DRM-kontrollierte E-Books und Lesen als Stream – erwirbt der Käufer kein Eigentum am Buch, sondern ein Leserecht. Es ist die Frage, ob das den Kunden klar ist – vor allem, weil die Anbieter das Wort „kaufen“ in ihren Shops für das Bestellen eines E-Books verwenden, obwohl in Wirklichkeit nur ein Lizenzvertrag für eine Nutzung abgeschlossen wird.

Wem gehören die Daten?

Weitere Fragen kommen auf, wenn es um das erwähnte gemeinschaftliche Lesen geht. Wo landen die Daten, die dabei anfallen – also Lesezeichen, Markierungen, Kommentare? Wer kann sie sehen, wer kann sie auswerten? Wer darf all das tun? Meist stehen derartige Informationen in den Nutzungsbedingungen des Dienstes – die aber kaum jemand aufmerksam liest. Und selbst wenn man sie gelesen hat, die Alternative ist nur, das Angebot nicht zu nutzen.

Als Leser hat man nicht die Möglichkeit, die Grenzen, was man über seine Lesegewohnheiten preisgeben möchte, individuell festzulegen. Das führt dazu, dass E-Book-Anbieter in der Regel wissen, wer man ist (über die Zahlungsinformationen), welche Bücher man gekauft hat, welche man liest, auf welcher Seite man gerade ist, welche Passagen man markiert hat, wie lange man gelesen hat und einiges mehr. Das heißt: Kommerzielle E-Book-Anbieter wissen mehr über die Lesegewohnheiten ihrer Kunden, als es Bibliothekare jemals taten.

Im US-Bundesstaat Kalifornien wurde daher bereits ein Gesetz verabschiedet, das festschreibt, dass Unternehmen derartige Nutzungsdaten nur dann an staatliche Behörden herausgeben müssen, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Was aber natürlich nichts daran ändert, dass bisher die Unternehmen selbst die Daten auswerten dürfen, wie sie möchten.