E-Books in der Cloud 15. Oktober 2012 von

Urheberrecht und E-Books

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Das E-Book hat das Potenzial, dem gedruckten Buch den Rang abzulaufen. Während man Bücher nur lesen und ins Regal stellen kann, sind die Nutzungsmöglichkeiten von E-Books vielfältiger. Wie alle digitalen Inhalte können sie beliebig kopiert, geteilt, weitergegeben oder online gestellt werden. Praktisch setzen rechtliche und technische Nutzungsbeschränkungen den vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten enge Grenzen.

Digitale Bücher kann man kaufen oder selbst herstellen. Natürlich wird sich kaum jemand die Mühe machen, ein Buch zu privaten Zwecken einzuscannen. Die Hauptbezugsquelle für digitale Bücher sind daher Online-Dienste, bei denen man sie kaufen kann.

Daneben gibt es Bucharchive im Netz, wo „gemeinfreie“ Bücher kostenlos heruntergeladen werden können. Gemeinfrei heißt, dass hieran das Urheberrecht abgelaufen ist, weil die Autoren mehr als 70 Jahre tot sind. Solche Texte können frei und ohne jegliche Einschränkung von jedem genutzt und weitergegeben werden. Eine bedeutende Quelle für gemeinfreie E-Books ist das Projekt Gutenberg. Hier helfen tausende Freiwilliger dabei, gemeinfreie Bücher zu erhalten und dafür zu sorgen, dass sie frei genutzt werden können. Um solche E-Books soll es im Weiteren nicht gehen, sondern vielmehr um solche, die noch geschützt sind und kommerziell gehandelt werden.

Ein digitales Buch kann – da es sich letztlich nur um Bits und Bytes handelt – theoretisch kopiert und weitergegeben werden. Praktisch stößt man gerade bei E-Books aber schnell an Grenzen. Sie sind oft mit proprietären Kopierschutz- oder Digital-Rights-Management-Systemen versehen, die es unmöglich machen, sie auf beliebigen Quellen zu speichern oder gar an andere weiterzugeben. Eine wirkliche Ausnahme bilden nur die Anbieter gemeinfreier E-Books (wie eben das Projekt Gutenberg), die natürlich nicht technisch vor Kopien oder Weiterverteilung geschützt werden, da das Weitergeben von den Projekten gerade gewünscht ist.

E-Books digital kopieren – Regelungen im Urheberrechtsgesetz

Diese technischen Beschränkungen haben Auswirkungen auf die rechtlichen Befugnisse. Zwar erlaubt es die so genannte Privatkopieschranke im Prinzip, Kopien von geschützten Werken anzufertigen und sie im engeren Verwandten-, Bekannten- und Freundeskreis zu teilen (weiterzugeben). Im Prinzip ist es dabei egal, ob man die Kopien online oder offline weitergibt, also ob man beim Teilen einen USB-Stick oder einen Server benutzt.

Bei kopiergeschützten Werkexemplaren ist die Privatkopieschranke jedoch nicht anwendbar. Privatkopien sind unzulässig, wenn hierfür ein wirksamer Kopierschutz oder eine andere technische Schutzmaßnahme umgangen werden muss. Da das bei E-Books meist erforderlich ist, spielt die Privatkopie hier nur eine untergeordnete Rolle.

E-Books über Filesharing-Dienste herunterzuladen, ist meistens nicht erlaubt. Die Privatkopieschranke besagt, dass man keine Vervielfältigungen aus offensichtlich illegalen Quellen machen darf. Wenn aktuelle Romane über Bittorrent geteilt werden, ist es regelmäßig offensichtlich, dass der Nutzer, von dem man das Buch herunterlädt, nicht die erforderlichen Rechte hat. Ist das so eindeutig, sind auch Downloads nicht gestattet. Sie können auch gefährlich sein, weil Tauschbörsennutzer jedes Jahr zu tausenden abgemahnt werden und viel Geld für solche Urheberrechtsverletzungen bezahlen müssen.

E-Books kopieren und Nutzungsbedingungen

Wenn die gesetzliche Vervielfältigungsbefugnis aus der Privatkopieschranke nicht eingreift, hängt die Frage, ob und inwiefern man E-Books kopieren und teilen darf, von den Vertragsbedingungen des Anbieters ab. Gemeint ist das „Kleingedruckte“, das häufig als Nutzungsbedingungen oder ähnlich bezeichnet ist und das man „akzeptieren“ muss, bevor man ein E-Book kaufen oder einen E-Book-Service nutzen darf. Die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Dienstes enthalten zumeist Regeln, was man mit den erworbenen Dateien machen darf. Steht hierin, dass man sie ausschließlich herunterladen und selbst nutzen, aber nicht anderweitig kopieren oder auch nur im Freundes- und Bekanntenkreis verleihen darf, muss man sich hieran grundsätzlich halten. Denn indem man die Nutzungsbedingungen akzeptiert, geht man einen Vertrag mit dem Anbieter ein, der auch (rechts-)verbindlich ist. Verstößt man dagegen, kann man unter Umständen rechtlich belangt (also zum Beispiel abgemahnt) werden.

E-Books in der Cloud speichern

Vor diesem Hintergrund bleiben abseits der Möglichkeiten, die einem die E-Book-Anbieter selbst eröffnen, kaum Optionen gekaufte E-Books zu speichern oder zu teilen. Immerhin: Um Datenverluste braucht man sich meist keine Sorgen machen. Die E-Book-Anbieter haben ihre eigenen Cloud-Speicherdienste, als Nutzer bekommt man vielfach ein eigenes Online-Bücherregal zur Verfügung gestellt. Dateien, die man einmal erworben hat, können meist erneut geladen werden, zum Beispiel, wenn man sich einen neuen E-Book-Reader gekauft hat. Wie weitgehend diese Möglichkeiten sind, hängt von der Funktionalität des jeweiligen Dienstes ab. Diese sollte man prüfen, bevor man ein Buch kauft oder gar ein Abo abschließt.

E-Books teilen

Aufgrund der proprietären Umgebung, in denen E-Books erworben, gespeichert und gelesen werden, ist es kaum möglich (und aufgrund des urheberrechtlichen Umgehungsverbots bei technischen Schutzmaßnahmen auch nicht zulässig), sie zu teilen, also sie zum Beispiel auf das Gerät eines Freundes zu kopieren. Ob sich hieran zukünftig etwas ändern wird, bleibt abzuwarten. Bei Amazon und einigen US-Verlagen gekaufte E-Books kann man zumindest als US-Nutzer für einen festgesetzten Zeitraum verleihen. Auch öffentliche Bibliotheken bieten heutzutage teilweise schon die Möglichkeit, E-Books auszuleihen. Der Markt ist hier noch sehr im Fluss und vieles wird sich im Laufe der Jahre noch entwickeln.

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