Dokumente in der Cloud speichern 15. Oktober 2012 von

Datenschutz und Persönlichkeitsrecht bei Google Docs und Co.

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Nutzt man Cloud-Dienste muss man den Daten- und Persönlichkeitsschutz beachten. Vor allem wenn man personenbezogene Daten speichert, wird dieser Aspekt relevant. 

Cloud-Speicherdienste können große Vorteile haben, wenn es um die Ablage, Verwaltung und auch gemeinsame Erarbeitung von Dokumenten geht. Zum einen hat man auf Dokumente, die im Netz gespeichert sind, mit jedem Gerät und von überall Zugriff. Zum anderen kann man Dokumente teilen, indem man den Online-Speicher, in dem sie gespeichert sind (wie zum Beispiel einen Ordner), für den Zugriff durch andere öffnet – vollständig oder nur für bestimmte Personengruppen. Wenn man hierdurch Dokumente öffentlich zugänglich macht, die personenbezogene Daten oder persönliche oder gar intime Informationen enthalten, können allerdings datenschutz- oder persönlichkeitsrechtliche Probleme drohen.

Dokumente enthalten häufig personenbezogene Daten (Telefonnummern, Adressen etc.) oder Informationen, die nicht für jedermann bestimmt sind. Es ist nicht verboten, solche Information und Daten für eigene, private Zwecke zu speichern, selbst wenn sie Dritte betreffen.

Zugangsrechte kontrollieren

Speichert man seine Dokumente jedoch im Internet, also zum Beispiel bei Cloud-Speicherdiensten, muss man darauf achten, dass personenbezogene Daten und persönliche Informationen nicht nach außen dringen können. Wer auf den Speicher in der Cloud zugreifen kann, hängt von den Einstellungen des jeweiligen Ordners oder des ganzen Accounts ab. Jeder Cloud-Nutzer sollte sich – nicht nur im eigenen Interesse und nicht nur aus rechtlichen Gründen – bewusst sein, dass man eine gewisse Verantwortung für die Interessen Dritter trägt, wenn man Dokumente im Internet speichert.

Das beginnt bei der Auswahl des Anbieters (ist er vertrauenswürdig? Wie sind seine Datenschutz- und Datensicherheitsregeln ausgestaltet?) und endet damit, dass man die Zugriffsrechte für Dritte in den persönlichen Einstellungen des eigenen Online-Speichers richtig verwaltet.

Private Informationen vertraulich behandeln

Rechtlich wird dieser Aspekt relevant, wenn man Ordner oder einzelne Dateien für Dritte zugänglich macht, die personenbezogene Daten oder persönliche, intime oder vertrauliche Informationen enthalten. Ob sich rechtliche Probleme ergeben und was konkret passieren kann, wenn man solche Informationen anderen zugänglich macht, hängt vor allem davon ab, um welche Informationen es sich handelt.

Eine Liste mit den Adressen und Telefonnummern der Skatrunde oder der Sportvereinsmitglieder mit Freunden oder anderen Vereinsmitgliedern zu teilen, ist im Zweifel kein Problem. Wenn es sich aber um persönliche Kommunikation handelt, in der intime Informationen über andere Personen stehen, kann es rechtlich sogar schon problematisch sein, sie nur einer einzigen Person zugänglich zu machen. Abgesehen von moralischen Fragen ist hier auch aus rechtlicher Sicht Fingerspitzengefühl gefragt.

3 Kommentare

  • 1 inte am 18. Jan, 2013 um 18:14

    Wie ist das denn, wenn ich die persönlichen Daten in einem US-basierten Cloud-Dienst wie etwa Google-Docs speichere?
    Die Dienste sind ja durch den Patriot-Act nicht dem deutschen Datenschutz entsprechend geschützt, darf ich dann überhaupt persönlich Daten Dritter, wie etwa Gebutsdaten oder Krankenakten, bei Google Docs oder MS Office 365 speichern?

  • 2 typ am 23. Apr, 2013 um 13:12

    nein! BDSG sagt nein

  • 3 Thomas Wiegand am 9. Jan, 2014 um 10:56

    aus meiner Intuition heraus meine ich auch nein, w+ürde das aber gerne durch klare Textstellen belegen wollen.

    hintergrund: stellt Euch vor in Deutschland würden eure Schülerdaten, Zeugnise, Prüfungsnoten an einen externen Anbieter zur Verwaltung herausgegeben, der aber in den USA sitzt ?