Elster-Box 20. Dezember 2012 von

Bayern testet Cloud-Anwendung für die Steuererklärung

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Freiberufler kennen das Problem. Bei der Steuererklärung verlieren sie in einer Flut von Belegen den Überblick. Bayern lässt erproben, ob eine Cloud-Anwendung helfen kann.

Das Bayerische Finanzministerium testet den Prototyp einer neuen Cloud-Anwendung für die Steuererklärung. Mit der „Elster-App“ könnten Bürger ihre Belege – beispielsweise Taxi- und Restaurant-Rechnungen – mit mobilen Endgeräten elektronisch erfassen und in einen Online-Speicher („Elster-Box“) hochladen. Ob und wann die Anwendung für alle Bürger kommt,  ist allerdings noch offen. „Zum etwaigen Zeitpunkt des Echteinsatzes kann derzeit keine Aussage getroffen werden“, erklärt Finanzstaatssekretär Franz Josef Pschierer, IT-Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung, am Donnerstag gegenüber iRights.info. Einen Prototyp präsentierte Pschierer im November auf der Messe „Moderner Staat“ in Berlin. Partner ist die MGM Technology Partners GmbH, die das Konzept auf ihrer Internetseite vorstellt.

Zur Vorbereitung der Steuererklärung soll der Nutzer die – zum Beispiel mit dem Smartphone abfotografierten – Belege bestimmten Kategorien wie „Werbungskosten“, „Arbeitsmittel“ und „Fachzeitschriften“ zuordnen können. Außerdem kann der Nutzer die Informationen des Originals gleich verarbeiten, indem er den Betrag, das Datum und eine Bezeichnung eingibt. Die Daten werden dann mit dem Elster-Zertifikat verschlüsselt in die Elster-Box hochgeladen, die analog zum Postfach im Elster-Online-Portal funktioniert. Später kann der Nutzer sie automatisch in die Vordruckfelder der Einkommenssteuererklärung übernehmen. Die Fotos der Belege bleiben in der Elster-Box. Das Finanzamt hat keinen Zugriff darauf. Die Originale muss der Nutzer natürlich trotzdem aufbewahren, falls das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung danach fragt.

Die  Schnittstellen der ElsterOnline-Plattform werden allen privaten Anbietern offengelegt, damit sie neue Programme und Anwendungen  (beispielsweise Steuerrechner) entwickeln können. Bestimmte Steuermeldungen (zum Beispiel Umsatzsteuer-Voranmeldungen) können bereits ausschließlich online über Elster ans Finanzamt erfolgen. Außerdem kann der Nutzer sein Steuerkonto abfragen.

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